1. Tour und Mietvertrag:
Diese Abmachung soll auf die schriftliche Bestätigung der Teilnahme von Sport Camps Bulgarien (danach gekennzeichnet als "Veranstalter") wirksam sein und ist für beide obligatorisch.
2. Breite der Dienstleistungen:
2.1. Die Reihe des Dienstleistungsspielraums dieser Abmachung soll durch die entsprechende Website tatsächlich auf die Zeit der Anwendung entschlossen werden. Irgendwelche Dienstleistungen, die nicht ausführlich in der Website beschrieben sind, sollen nicht innerhalb der Tour-Gebühr eingeschlossen werden.
2.2. Der Veranstalter hat das Recht, die Tour-Details und Elemente nötigenfalls für das gute Gelingen oder wegen höheren Naturgewalten zu ändern. Der Veranstalter muss die Haupteigenschaften der Tour einhalten und gleiche Dienste erweisen.
3. Teilnehmerverpflichtungen und Voraussetzungen:
3.1. Ein gültiger Führerschein mit der richtigen Motorradlizenz ist für alle Touren absolut erforderlich. Teilnehmern ohne solchen Führerschein dürfen an den Touren nicht teilnehmen.
3.2. Die persönlichen Fähigkeiten, Kompetenz und Fahrniveau ist nicht Teil der Verantwortung des Leiters, sondern ausschliesslich des Teilnehmers. Der Teilnehmer selbst muss einschätzen, ob er der Tourschwierigkeit gewachsen ist. Der Veranstalter und der Tour-Führer sind unter keiner Verpflichtung, die Fahrerlaubnis, sowie die Fähigkeiten und Fahrsachkenntnisse nachzuprüfen und zu bestimmen.
3.3. Der Veranstalter oder der Tour-Führer haben das Recht, die Teilnahme einer Personen zu annullieren, falls sein Verhalten eine Gefahr zur Verletzungen seiner selbst oder anderer Teilnehmern führen kann.
3.4. Die Tour-Reservierungen werden gemäß der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungen gemacht. Wenn die Reservierung gültig ist, werden die Teilnehmer alle notwendigen Dokumente und Zusatzinformation über die Tour, sowie eine schriftliche Bestätigung der Reservierung via Email oder per Postsendung erhalten! Der Teilnehmer wird eine gültige Anmeldebestätigung nach erfolgter Bezahlung erhalten.
3.5. In den Touren sind Motorrad-Modelle aller Marken erlaubt, in Übereinstimmung zu den definierten Sicherheitsvoraussetzungen für jede Tour!
3.6. Alle Teilnehmer müssen mit Helm und entsprechender Schutzausrüstung fahren.
3.7. Wenn ein Teilnehmer an der Tour mit seinem eigenen Motorradad teilnimmt, ist er für die vollständige Funktionstüchtigkeit und das Erfüllen der technische Bedingung des Motorrades selbst verantwortlich. Der Veranstalter sowie der Tour-Führer haben keine Verpflichtung, die Einhaltung dieser Voraussetzungen zu prüfen.
3.8. Im Falle, dass der Teilnehmer das offizielle bulgarische Verkehrsgesetz oder Tour-Führer-Instruktionen HSA bricht,hat der Veranstalter das Recht, seine Teilnahme an der Tour zu annullieren und das Motorrad zu beschlagnahmen um somit ein Weiterfahren zu verhindern. Die Tour und die Einzahlunggebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
4. Motorrad-Mietbedingungen:
4.1. Der Mietbetrag für das Motorrad wird in den Preis jeder Tour eingeschlossen. Mit der Buchung hat der Teilnehmer eine gültige Reservierung für ein Enduromotorrad gemacht. Des vermietete Motorrad kann nur während des offiziellen Tour-Programms verwendet werden
4.2. Wenn der Teilnehmer den Willen hat, um an der Tour mit seinem/ihrem eigenen Rad teilzunehmen, muss er diese Auswahl in der Anmeldungsform überprüfen.Dieser Teilnehmer wird offiziell über den neuen Tour-Preis informiert sein.
4.3. Es besteht die Möglichkeit, dass der Teilnehmer gebeten wird eine Kaution zu bezahlen. Die Kaution abzüglich allfälliger Ausgaben für Reparaturen von Schäden am Motorrad, wird dem Kunden bei der Rückgabe des vermieteten Motorrades zurückerstattet.
5. Verbindlichkeit:
5.1. Die Teilnehmer nehmen auf ihren eigenen Risiko in der Rundreise teil. Die Verantwortung der Sport Camps Bulgarien und ihrer Partner und Personal über die Schäden, die möglicherweise während des Ausflugs entstehen können, sind in der Rahmen des Ausflugpreises begrenzt, im Verhältnis mit Verlusten, die wegen ihrer Teilnahme in der Rundreise erscheinen,unter der Bedingung , dass der Schäden von Sport Camps Bulgarien oder ihren Partner verursacht ist, weder vorsätzlich noch ein Ergebnis der groben Fahrlässigkeit sind.
5.2. Der Teilnehmer soll eine getrennte Behauptung auf der Beschränkung der Verbindlichkeit vor der Teilnahme auf der Tour unterzeichnen. Diese Behauptung wird dem Teilnehmer zusammen mit der Anmeldungsbestätigung vorgelegt. Wenn der Teilnehmer die unterzeichnete Behauptung auf 14 Tage vor der Tour Startdatum nicht vorlegt, hat der Veranstalter das Recht, sofort diese Abmachung zu annulieren. Die Erstattung des bezahlten Betrags wird unter den Bedingungen der Annullierungspolitik des Veranstalters gemacht.
5.3. Persönliche Krankenversicherung ist absolut obligatorisch. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für jegliche Verletzung die durch die Versicherung gedeckt ist oder nicht.
6. Zahlung:
6.1. Eine Barzahlung von 30 % pro Persone der Tour-Gebühr ist innerhalb 1 Woche bevor des Reservierungtermins der Tour erforderlich. Mit der Zahlung wird der Teilnehmer eine gültige Anmeldungsbestätigung erhalten.
6.2. Der Rest des Betrags soll bis spätestens 2 Wochen vor der Tour bezahlt werden. Jegliche Bankkommissionen werden vom Teilnehmer getragen.
7. Annullierungsbedingungen:
7.1. Die folgenden Annullierungsgebühren sollen auf die Annullierung durch den Bewerber erwartet werden:
- 30 % der Tour-Gebühr bis zu 2 Wochen vor der Tour;
- 100 % der Tour-Gebühr innerhalb von 2 Wochen vor der Tour oder Nichterscheinen ohne Ankündigung.
8. Annullierung der Tour:
8.1. Der Veranstalter hat das Recht, die Tour jederzeit aus wichtiger Ursache oder wegen höheren Naturgewalten zu annullieren. Der Veranstalter kann auch die Tour bis zu einer Woche vor dem Startdatum, im Falle zu weniger Teilnehmer annullieren. Der Teilnehmer soll davon schriftlich ohne Verzögerung informiert werden.
8.2. Im Falle der Verschiebung oder Annullierung der Tour, kann der Teilnehmer beschließen, an einer ähnlichen Tour, teilnehmen, oder entschädigt werden soll.
9. Recht und Gerichtbedingungen:
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Bulgariens, sofern sie nicht diesem selbst widersprechen. Streitigkeit, die aus dieser Vereinbarung entstehen, soll am Gericht in Sofia, Bulgariens gehalten werden.